Um dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (nachfolgend Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September) zu entsprechen, hat das Turismo San Fernando heine Reihe von Änderungen vorgenommen, die zur Anpassung seiner Webportale erforderlich sind.
Darüber hinaus prüft und überarbeitet das Turismo San Fernando ständig die Inhalte, um deren Auslegung zu erleichtern und die Navigation auf der Website zu verbessern.
Diese Zugänglichkeitserklärung bezieht sich auf die Website https://www.turismosanfernando.es/de
Diese Website wurde so angepasst, dass sie alle Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September erfüllt.
Gegenwärtig gibt es jedoch einige konkrete Verstöße gegen das genannte Dekret, die unter anderem auf die folgenden Aspekte zurückzuführen sind:
Unverhältnismäßige Belastung:
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 18. November 2021 verfasst.
Vor der Veröffentlichung dieser Zugänglichkeitserklärung wurde eine Bewertung mit Hilfe von Tools wie Lighthouse von Google, Chrome-Erweiterung: Accessibility Insights for Web und anderen durchgeführt.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 18. November 2021.
Sie können Mitteilungen über die Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a der RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:
über das Kontaktformular https://turismosanfernando.es/de/tourism-office/ oder per E-Mail an turismo@sanfernando.es.
Die Mitteilungen werden vom Turismo San Fernando als der für den Inhalt dieser Website verantwortlichen Stelle entgegengenommen und bearbeitet.
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, der Betroffene mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Betroffene eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingeleitet werden, wenn keine Antwort erhalten wurde.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren kann über diesen Link eingeleitet werden.
Darüber hinaus und im Zusammenhang mit der Anpassung an die Zugänglichkeitsvorschriften wurde diese Website: